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Elektrische Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3)

Wiederkehrende Prüfung Ihrer elektrischen Praxisgeräte nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) — mit Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen.

Für Bestandskunden online buchbar: Ist die Prüfung fällig, erinnern wir Sie 8 und 4 Wochen vor der Fälligkeit per E-Mail — über den Link darin buchen Sie den Termin selbst. So funktioniert es

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Unsere Servicetechniker prüfen Ihre Geräte vor Ort und dokumentieren jede Prüfung.

Ergebnis:

  • ein Prüfprotokoll je Gerät für Ihre Praxisunterlagen
  • eine Erinnerung per E-Mail, bevor die nächste Prüfung fällig wird

Intervall: Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden. Wie oft das ist, hängt von Gerät und Einsatz ab — wir besprechen es mit Ihnen.

Dauer: abhängig von Zahl und Art der Geräte — den Zeitbedarf nennen wir Ihnen mit dem Terminvorschlag.

Vorbereitung: Die Geräte sollten zugänglich sein und sich für die Prüfung kurz außer Betrieb nehmen lassen.

Ablauf:

  • Sie fragen an — online oder telefonisch.
  • Wir schlagen Ihnen einen Termin vor.
  • Der Techniker prüft vor Ort, Sie bekommen das Prüfprotokoll.

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, § 5 Prüfungen, in der Fassung vom 1. Januar 1997 (bisherige Nummer BGV A3). Stand der Angaben: 31.10.2026.

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